Wirtschaftsstrafrecht

TURNER Leistungen

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsleben treten nicht nur zivilrechtliche, sondern zunehmend auch strafrechtliche Konfliktlagen auf. Ihr Unternehmen kann auf unterschiedliche Weise in einen solchen Konflikt involviert sein.

    Wir stehen Ihnen in allen Verfahrenslagen zur Seite. Neben Einzelpersonen beraten wir Unternehmen in allen straf- und bußgeldrechtlichen Fragen, bis hin zur Vertretung vor Gericht.

    Bei welchem Thema dürfen wir Sie als Anwälte erfolgreich vertreten?

    - Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken

    - Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen im Ermittlungs- und Strafver-fahren

    - Interne Erhebungen

    - Strafanzeigen/ Anspruchsverfolgung

    Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken:

    Idealerweise sollte das unternehmerische Handeln so ausgerichtet sein, dass Strafbarkeitsrisiken erst gar nicht entstehen. Dieser Anspruch scheitert nicht selten an der Dichte und Unübersichtlichkeit normativer Anforderungen sowie der arbeitsteiligen Aufgabenerledigung im Wirtschaftsleben. Demgegenüber können schon Verdachtslagen gravierende Folgen für das Unternehmen haben.

    So kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Organmitglieder oder Mitarbeiter Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Unternehmen sowie negative Berichterstattung zur Folge haben. Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten leitender Mitarbeiter kann das Unternehmen zudem unmittelbar sanktioniert werden, etwa durch Geldbußen oder die Abschöpfung erlangter wirtschaftlicher Vorteile.

     

    Wir beraten Sie im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen mit dem Ziel der Vermeidung strafrechtlicher und sonstiger Sanktionsrisiken. Rechtsgutachten sind häufig hilfreich, um in Zweifelsfällen Klarheit über die strafrechtliche Relevanz unternehmerischen Handelns zu erlangen. Wir helfen Ihrer Compliance-Abteilung bei der Lösung spezifisch strafrechtlicher Fragestellungen, um Rechtsverstöße und Haftungsgefahren zu vermeiden.

    Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen im Ermittlungs- und Strafverfahren:

    Wir verteidigen und beraten Unternehmensleiter und Mitarbeiter in allen Phasen unternehmensbezogener Strafverfahren, etwa wegen des Vorwurfs unvertretbarer unternehmerischer Entscheidungen (§ 266 StGB Untreue). Unternehmensinsolvenzen haben nicht selten strafrechtliche Ermittlungen gegen die Leitungsebene zur Folge.

    Im Zentrum steht regelmäßig der Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a StGB). Aber auch typische Begleitdelikte wie Betrug (§ 263 StGB), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und Bankrottdelikte (§§ 283 ff. StGB) sind regelmäßig Gegenstand der Ermittlungen.

    Unabhängig von dem konkreten Vorwurf steht die Frage der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit häufig im Zentrum der Überlegungen. Hier ist ein fundiertes wirtschaftliches Verständnis gefordert, über das wir aufgrund unserer langjährigen insolvenzrechtlichen Tätigkeit verfügen. Wir begegnen Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe und stellen uns strafrechtlichen Vorwürfen engagiert entgegen.

    Interne Erhebungen:

    Interne Aufklärung kann auch unabhängig von staatlichen Ermittlungen erforderlich werden, etwa wenn es um die Feststellung der strafrechtlichen Relevanz eines Verhaltens geht. Bei Mitarbeiterbefragungen stehen wir beratend zur Seite.

    Darüber hinaus vertreten wir aber auch Mitarbeiter und Führungskräfte, die von einer internen Erhebung betroffen sind. Hier achten wir darauf, dass deren Rechte gewahrt bleiben. In einem späteren Strafverfahren können auch rechtswidrig erlangte Beweismittel verwertet werden, so dass bereits bei deren Erhebung auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden muss

    Strafanzeigen/ Anspruchsverfolgung:

    Unternehmen, Unternehmer und Mitarbeiter sehen sich mitunter nicht nur strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Ebenso können Sie Opfer einer Straftat werden. Wir beurteilen entsprechende Sachverhalte und beraten Sie über die Zweckmäßigkeit einer Strafanzeige. Nach Anzeigeerstattung unterstützen wir die Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen. Sind Unternehmen von Straftaten betroffen, gehen diese regelmäßig mit – teils erheblichen – Vermögenseinbußen einher. Hier unterstützen wir Sie bei der Schadensminderung. Wir prüfen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und setzen diese durch.

    Kontakt

    Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

    Kontakt

    Ihr Ansprechpartner:

    FRANK DZIESIATY

    Rechtsanwalt

    Telefon:
    +49 40 350 16 927
    Mail:
    frank.dziesiaty@turner-legal.de
    ingrid.gerull@turner-legal.de (Sekretariat)

    Wir sind bereit – Kontaktieren Sie uns gerne!

    Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail für eine rechtliche Ersteinschätzung.

    Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

    Kontakt

    Alle Ansprechpartner