Kompetenzen

Kanzlei

  • Insolvenzverwaltung
  • Gesellschaftsrecht
  • Restrukturierung & Sanierung
  • Arbeitsrecht
  • Unternehmenskauf

Die Rechtsanwälte von TURNER verstehen sich als hochspezialisierte Berater in unseren Kernkompetenzen.

Unser Schwerpunkt liegt in der gesellschafts- und sanierungsrechtlichen Beratung und umfasst die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts. Alle Partner verfügen über eine langjährige Expertise in unseren Kompetenzfeldern. Die hohe juristische Qualität wird durch den Erwerb von Fachanwaltschaften und regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sichergestellt sowie durch Veröffentlichungen belegt.

Wir beraten Sie mit unternehmerischem Verständnis und finden mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich valide und kaufmännisch tragfähige Lösung.

Unsere Beratung erfolgt präzise, sorgfältig und schnell.

Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwalter von TURNER stehen für professionelle Insolvenzverwaltung. Unsere unabhängige Amtsführung basiert auf Kompetenz und Erfahrung. Mit fünf regelmäßig von Gerichten in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und der Metropolregion Hamburg bestellten Insolvenzverwaltern und unseren Standorten in Hamburg, Lüneburg und Uelzen bieten wir neben langjähriger Expertise in der Insolvenzverwaltung eine ebenso gebündelte, wie breit aufgestellte Kompetenz.

Die Sanierung eines insolventen Unternehmens durch Reorganisation und Restrukturierung ist ein vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit. Den Rahmen hierfür schafft ein rechtzeitiger Insolvenzantrag. Wir stellen das Vertrauen zu den Stakeholdern wieder her, um erforderliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Neben der klassischen Insolvenzverwaltung gehören Insolvenzplan- und Eigenverwaltungsverfahren zu unserem Leistungsspektrum.

Kann ein insolventes Unternehmen nicht erhalten werden, sichern wir die Gläubigerinteressen durch eine konsequente und effektive Liquidation des Schuldnervermögens.

Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig qualifiziert und weitergebildet.

Insolvenzverwaltung bedeutet für uns:

  • Fortführung, Reorganisation und Restrukturierung sanierungsfähiger und -würdiger Unternehmen durch übertragende Sanierung oder Insolvenzplanverfahren
  • Gleichmäßige Befriedigung der Gläubigeransprüche
  • Gewährleistung der Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens durch konsequente Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Haftungsansprüche, effektiven Einsatz des Insolvenzanfechtungsrechts und Rückabwicklung insolvenzzweckwidriger Vermögensverschiebungen
  • Transparentes Verwalterhandeln
  • Strikte Unabhängigkeit gegenüber Schuldnern und Gläubigern
  • Offene Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten

Gesellschaftsrecht

Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, erstellen maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und kümmern uns um Ihr gesellschaftsrechtliches Tagesgeschäft.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören:

  • Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen.
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Unternehmenssteuerrechts.
  • Forensische Begleitung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, Auseinandersetzungen mit der Geschäftsleitung oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern,
  • Unterstützung von Gesellschaftern in formalen Fragen, etwa bei der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen.

Restrukturierung & Sanierung

Unternehmenskrisen können durch zahlreiche Faktoren ausgelöst werden. Gleich ob es sich um unbeeinflussbare externe Faktoren oder um unternehmerische Fehlentscheidungen handelt: Für den Erhalt des Unternehmens ist es entscheidend, eine Krise frühzeitig zu erkennen.

Wir helfen Ihnen, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Ursachen der Krise, erarbeiten Sanierungskonzepte und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Unsere Schwerpunkte in der Sanierungsberatung sind u.a.

  • Analyse der Krisenursachen
  • Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
  • Begleitung bei der Restrukturierung und Reorganisation des Unternehmens
  • Umsetzung von Personalmaßnahmen
  • Begleitung des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens
  • Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen im Vorfeld und während einer Insolvenz

Arbeitsrecht

Wir beraten vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Aber auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte erhalten bei uns eine hervorragende arbeitsrechtliche Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Einführung interessengerechter individual- und kollektivarbeitsvertraglicher Regelungen und unterstützen Sie bei der Planung und Durchsetzung personeller Einzelmaßnahmen.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören

  • Vertragsgestaltung,
  • Entwicklung und Umsetzung von Personalmaßnahmen,
  • Umwandlungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen, Übertragungen von Betrieben und Betriebsteilen,
  • Forensische Praxis

Transaktionen / M&A

Die Rechtsanwälte von TURNER beraten Sie bei Übernahmen und Umwandlungen und unterstützen Sie auch bei der Integration übernommener Unternehmen und Unternehmensteile.
Gerade der Kauf und Verkauf von Unternehmen in der Krise erfordert ein hohes Maß an Verständnis für wirtschaftliche Sachverhalte und stellen für die beteiligten Unternehmer oft eine außergewöhnliche Belastung dar. Wir verfügen über ein hohes Maß an unternehmerischem Verständnis und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Sie.
Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir den Kurs bei Akquisitionen und Desinvestitionen und berücksichtigen auch ihre steuerlichen Belange einer Transaktion.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören:

  • Investition/Desinvestion in/aus Unternehmen als asset deal oder share deal
  • Transaktionen in der Krise und Unternehmenserwerb aus der Insolvenz (distressed M&A)
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Übernahmen

Unternehmenskauf

Im Zuge des zunehmenden Wettbewerbs ist es für viele Unternehmen im Rahmen der Strategie notwendig, durch Investition oder Desinvestitionen Unternehmen oder Unternehmensteile zu kaufen oder zu verkaufen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei kann es sich um Asset oder Sharedeals handeln. Da eine Vielzahl der Investitionen oft auf einer gewissen unsicheren Basis erfolgen aufgrund des steten Wandels im Unternehmen, ist es im Bereich der Vertragsgestaltung notwendig, diese Risiken angemessen abzusichern. Aufgrund unseres rechtlichen und wirtschaftlichen Verständnisses sind wir in der Lage, Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen und mit Ihren Vertragspartnern zu verhandeln. Des Weiteren beraten wir Sie gern bei der Strukturierung einer Akquisiton/Desinvestition.