Unsere Kompetenzen

Unsere Leistungen auf einen Blick

Unsere Wirtschaftskanzlei vereint eine Vielzahl von spezialisierten Kompetenzen, um Ihr Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten optimal zu unterstützen. Zu unseren zentralen Fähigkeiten zählt die umfassende rechtliche Expertise im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen.

Wir sind in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen zu analysieren und fundierte Lösungen zu entwickeln, die den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten gerecht werden. Wir verstehen die Dynamiken des Wirtschaftslebens und entwickeln für Sie passgenaue Lösungen und juristische Strategien, die Ihrem wirtschaftlichen Interesse entsprechen.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen:

- Gesellschaftsrecht

- Arbeitsrecht

- Wirtschaftsstrafrecht

- Handelsrecht

- Sanierungsberatung

- Insolvenzrechtliche Beratung

- Prozessrecht

Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht ist mannigfaltig. Es durchzieht das gesamte wirtschaftliche Leben. Wir beraten Sie umfassend mit unserem Team versierter und erfahrener Gesellschaftsrechtler. Von der Gründung bis zur Liquidation.

In der Gesellschafterauseinandersetzung oder beim Verkauf/Kauf von Unternehmen. Durch insolvenzrechtliche Prägung sind wir auch in Haftungsfragen der Geschäftsführer bestens aufgestellt. Kommen Sie auf uns zu, lassen Sie uns Ihnen helfen!

Turner Legal Team

Arbeitsrecht:

Wir beraten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Aber auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte erhalten bei uns eine hervorragende arbeitsrechtliche Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Einführung interessengerechter individual- und kollektivarbeitsvertraglicher Regelungen und unterstützen Sie bei der Planung und Durchsetzung personeller Einzelmaßnahmen.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören

  • Vertragsgestaltung,
  • Entwicklung und Umsetzung von Personalmaßnahmen,
  • Umwandlungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen, Übertragungen von Betrieben und Betriebsteilen,
  • Führen und Abwehren von Kündigungsschutzklagen,
  • Forensische Praxis

Wirtschaftsstrafrecht:

Im Wirtschaftsleben treten nicht nur zivilrechtliche, sondern zunehmend auch strafrechtliche Konfliktlagen auf. Ihr Unternehmen kann auf unterschiedliche Weise in einen solchen Konflikt involviert sein. Wir stehen Ihnen in allen Verfahrenslagen zur Seite. Neben Einzelpersonen beraten wir Unternehmen in allen straf- und bußgeldrechtlichen Fragen, bis hin zur Vertretung vor Gericht.

Handelsrecht:

Kaufleute unter sich. Mit dem HGB hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten geschaffen. Nicht immer leicht zu beantworten ist die Frage, ob Sie bereits Kaufmann/Kauffrau sind, die Antwort indessen elementar. Denn das Handelsrecht weicht in vielen Bereichen vom Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Die Rügepflicht des § 377 HGB ist hierfür ein Paradebeispiel.

Das Handelsrecht umfasst mitunter das Handelsvertreterrecht, den Handelsmakler, das Transportrecht, Frachtrecht und Speditionsrecht.

Insbesondere bei Streckengeschäften gelten oftmals kürzere Verjährungsfristen und der Kaufmann muss bei etwaigen Gewährleistungsrechten bzw. Schadenersatzansprüchen zeitnah tätig werden.

Auch die Wahl der Handelsfirma kann bereits Fragen aufwerfen, nicht zuletzt bei der Übernahme einer Gesellschaft unter Beibehaltung des Namens

Sanierungsberatung:

Als erfahrene Wirtschaftskanzlei begleiten wir Sie während des gesamten Sanierungsprozesses. Sei es bei der außergerichtlichen Erarbeitung von Sanierungskonzepten oder der Verhandlung mit Gläubigern und/oder Gesellschaftern.

Die Beratung hin zur erfolgreichen Unternehmenssanierung kann auch in einem geordneten gerichtlichen Verfahren erfolgen. Sei es im Rahmen der Eigenverwaltung, dem Schutzschirmverfahren oder durch die Erstellung eines Insolvenzplans nach Antragstellung.

Vor allem mit dem StaRUG hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der als Werkzeugkasten für erfolgreiche Unternehmenssanierungen geeignet ist.

Bei der Inanspruchnahme von Sanierungsberatung sollten Sie daher frühzeitig die Weichen stellen. Ein frühzeitig erkanntes Leck lässt sich leichter handhaben, als ein bereits vollgelaufener Rumpf. Je weniger Manöver das Unternehmen fahren kann, desto geringer ist die Aussicht auf einen nachhaltigen Sanierungserfolg.

Grenze für die Sanierungsberatung ist stets die Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Die einzelnen Maßnahmen bedürfen der Zeit. Sei es die Verhandlung über einen Schuldenschnitt im außergerichtlichen Verfahren, oder die Vorbereitung eines geordneten gerichtlichen Verfahrens.

Wir betrachten Ihr Unternehmen individuell. Angedachte Maßnahmen sind nur dann geeignet, wenn sie durch die Belegschaft umgesetzt werden können. Das Unternehmen muss verstanden werden, damit der Werkzeugkasten der Sanierungsmittel effektiv genutzt werden kann.

Kontaktieren Sie uns und wir entwickeln gemeinsam Ihren TURNaround.

Insolvenzrechtliche Beratung:

Werden Zeichen der Krise nicht oder zu spät erkannt, werden Sanierungschancen oftmals verpasst und es bleibt nur der Weg in die Insolvenz. Wir beraten Sie von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Viele unserer Partner sind selbst Insolvenzverwalter. Wir wissen exakt, worauf es ankommt.

Prozessrecht:

Als versierte Prozessrechtler vertreten wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich sowie in etwaigen Mediationsverfahren. Prozesstaktische Erwägungen zählen wir zu unseren ausgemachten Stärken.

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