Sanierungsberatung

TURNER Leistungen

Sanierungsberatung

Als erfahrene Wirtschaftskanzlei begleiten wir Sie während des gesamten Sanierungsprozesses. Sei es bei der außergerichtlichen Erarbeitung von Sanierungskonzepten oder der Verhandlung mit Gläubigern und/oder Gesellschaftern.

Die Beratung hin zur erfolgreichen Unternehmenssanierung kann auch in einem geordneten gerichtlichen Verfahren erfolgen. Sei es im Rahmen der Eigenverwaltung, dem Schutzschirmverfahren oder durch die Erstellung eines Insolvenzplans nach Antragstellung.

Vor allem mit dem StaRUG hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der als Werkzeugkasten für erfolgreiche Unternehmenssanierungen geeignet ist.

Bei der Inanspruchnahme von Sanierungsberatung sollten Sie daher frühzeitig die Weichen stellen. Ein frühzeitig erkanntes Leck lässt sich leichter handhaben, als ein bereits vollgelaufener Rumpf.

    Je weniger Manöver das Unternehmen fahren kann, desto geringer ist die Aussicht auf einen nachhaltigen Sanierungserfolg.
    Grenze für die Sanierungsberatung ist stets die Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Die einzelnen Maßnahmen bedürfen der Zeit. Sei es die Verhandlung über einen Schuldenschnitt im außergerichtlichen Verfahren, oder die Vorbereitung eines geordneten gerichtlichen Verfahrens.

    Wir betrachten Ihr Unternehmen individuell. Angedachte Maßnahmen sind nur dann geeignet, wenn sie durch die Belegschaft umgesetzt werden können. Das Unternehmen muss verstanden werden, damit der Werkzeugkasten der Sanierungsmittel effektiv genutzt werden kann.

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    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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