TURNER Leistungen
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist mannigfaltig. Es durchzieht das gesamte wirtschaftliche Leben. Wir beraten Sie umfassend mit unserem Team versierter und erfahrener Gesellschaftsrechtler. Von der Gründung bis zur Liquidation.
In der Gesellschafterauseinandersetzung oder beim Verkauf/Kauf von Unternehmen.
Durch insolvenzrechtliche Prägung sind wir auch in Haftungsfragen der Geschäftsführer bestens aufgestellt.
Kommen Sie auf uns zu, lassen Sie uns Ihnen helfen!
Bei welchem Thema dürfen wir Sie als Anwälte erfolgreich vertreten?
- Gründung & Rechtsformwahl
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafterversammlung & Hauptversammlung
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Geschäftsführerhaftung
- Unternehmensnachfolge, Kauf und Verkauf
Geschäftsführeranstellungsvertrag:
Ob Eigen- oder Fremdgeschäftsführung. Die Gestaltung eines individuellen Geschäftsführeranstellungsvertrags birgt viele Möglichkeiten, u.a.
- die Verringerung der Unternehmenssteuerlast
- Haftungsrechtliche Absicherung durch eine D&O-Versicherung
- Altersvorsorge
- zeitlich begrenzte Absicherung der Familie bei plötzlichem Versterben
- v.m.
Kommen Sie auf uns zu für eine individuelle Gestaltung. Denn die einzelfallorientierte Beratung ist die zielführende.
Geschäftsführerhaftung:
Keine Anstellung – für die es keinerlei berufliche Qualifikation braucht – ist so haftungsträchtig wie die des Geschäftsführers. Die Aufgaben des Geschäftsführers sind umfassend. Bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung sieht sich ein Geschäftsführer schnell der Haftung gegenüber den (Mit-)Gesellschaftern ausgesetzt. Insbesondere in der wirtschaftlichen Schieflage obliegen dem Geschäftsführer besondere Pflichten. Nicht zuletzt die Insolvenzantragstellung zum richtigen Zeitpunkt. Dieser kann nur erkannt werden, wenn die betriebswirtschaftlichen Zahlen aktuell und belastbar sind. Wird er verpasst, folgt nicht selten die Privatinsolvenz des Geschäftsführers, der sich aufgrund schonungsloser Rechtsprechung schnell sehr hohen Inanspruchnahmen durch den späteren Insolvenzverwalter ausgesetzt sieht.
Wir beraten Sie präventiv aber auch akut. In Ihrem eigenen Sinne: lieber präventiv! Oft wird übersehen, dass Geschäftsführer sich auf Kosten der Gesellschaft rechtlichen Rat einholen dürfen, wenn sie entsprechenden Beratungsbedarf ausmachen. Bei fehlender eigener Expertise ist die Einholung rechtlicher Beratung zur Haftungsvermeidung/-reduzierung, insbesondere aus §§ 43 GmbHG, 15a InsO, sogar geboten. Handeln Sie und kontaktieren Sie uns, wir zeigen Ihnen Wege auf!
Gesellschafterstreitigkeiten:
Kommt es zu Gesellschafterstreitigkeiten, ist nicht selten die Existenz der ganzen Gesellschaft gefährdet. Viele Aspekte sind bereits im Rahmen der Gründung in den Blick zu nehmen und bestenfalls in der Satzung zu verankern. Allerdings wird bei der Gründung nicht selten gespart und kein Fachanwalt konsultiert.
Dies führt oftmals zu ungewollten Folgen, da mangels vertraglicher Regelung das Gesetz gilt. Wir vertreten Sie auch in komplexen Auseinandersetzungen mit dem Credo: Wir scheuen keinen Rechtsstreit, doch die Erfahrung zeigt: sich zu streiten ist oftmals teurer als sich zu einigen.
Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung:
Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Einberufung als auch in den Versammlungen selbst. Insbesondere bei unterschiedlichen Gesellschafterinteressen und Konflikten kommt es auf eine saubere formaljuristische Durchführung an.
Bei Fehlern sieht man sich schnell einer langwierigen Beschlussanfechtungsklage ausgesetzt, die das wirtschaftliche Fortkommen oftmals hindert. Wir vertreten Sie auch hier, das ökonomische Interesse immer im Blick behaltend.
Gründung & Rechtsformwahl:
Am Anfang der wirtschaftlichen Tätigkeit steht die Frage: In welcher Form?
Die Rechtsformwahl (GbR, KG, GmbH & Co. KG, oHG, GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) ) sollte im Lichte der späteren wirtschaftlichen Tätigkeit gewählt werden. Nicht selten spielen steuerliche Aspekte und Haftungsrisiken die Hauptrolle bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform. Auch die Frage, ob das Unternehmen aufgebaut und verkauft oder dauerhaft als „Familienunternehmen“ geführt werden soll, hat großen Einfluss auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Gemeinsam mit Ihnen treffen wir die richtige Wahl
Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf:
Die Unternehmensnachfolge im natürlichen Gang ist Bestandteil der Beratung hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages.
Dieser regelt idealerweise die Nachfolge bei Ausscheiden eines Gesellschafters, sei es durch Tod, Ausschluss oder Kündigung. Insbesondere die Nachfolge im Familienunternehmen ist oft erbrechtlich und damit steuerlich geprägt. Wer erst spät die Nachfolge einleitet, schenkt dem Staat unnötig Geld.
Wir beraten Sie auch beim Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen oder einem Unternehmen im Ganzen. Ebenso bei reinen asset deals, Betriebsaufspaltungen oder angestrebten Umwandlungsprozessen.
Ihr Ansprechpartner:
FRANK DZIESIATY
Rechtsanwalt
Telefon:
+49 40 350 16 927
Mail:
frank.dziesiaty@turner-legal.de
ingrid.gerull@turner-legal.de (Sekretariat)
Ihr Ansprechpartner:
CHRISTIAN M. SCHOLZ
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
+49 40 350 16 917
Mail:
christian.scholz@turner-legal.de
franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)
Ihr Ansprechpartner:
MICHAEL HÖLSCHER
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
+49 40 350 16 926
Mail:
michael.hoelscher@turner-legal.de
franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)
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