Insolvenzrechtliche
Beratung

TURNER Leistungen

Insolvenzrechtliche
Beratung

Werden Zeichen der Krise nicht oder zu spät erkannt, werden Sanierungschancen oftmals verpasst und es bleibt nur der Weg in die Insolvenz. Wir beraten Sie von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

    Viele unserer Partner sind selbst Insolvenzverwalter. Wir wissen exakt, worauf es ankommt.

    Bei welchem Thema dürfen wir Sie als Anwälte erfolgreich vertreten?

    - Geschäftsführer

    - Gläubiger

    - Gesellschafter

    Geschäftsführer:

    Als Geschäftsführer sollten Sie immer auch Ihre eigene potentielle Haftung im Blick haben. Wir beraten Sie, welche Schritte Sie haftungspräventiv bzw. haftungsminimierend gehen können und sollten. Agieren statt reagieren! Gerade in der Krise muss sich durchgebissen werden, um potentiell fatale finanzielle private Folgen für den Geschäftsführer zu vermeiden.

    Wird rechtliche Beratung erst spät eingeholt, bleibt oftmals nur der Weg der Haftungsbegrenzung über die Insolvenzantragstellung. Wir verstehen die Insolvenz als weitere Chance der Sanierung, nicht als unabwendbares Ende der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

    Gläubiger:

    Sie sind Gläubiger eines insolventen Unternehmens und möchten eine Forderung geltend machen? Wir unterstützen Sie dabei. 

    Sie sehen sich der Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters ausgesetzt? Wir beraten Sie bei der Abwehr der geltend gemachten Forderung. Insbesondere die Insolvenzanfechtungsansprüche sind eine von höchstrichterlicher Rechtsprechung geprägte Materie, die sich stetig entwickelt. Als Experten wissen wir, worauf es ankommt!

    Sie möchten Absonderungs- und/oder Aussonderungsrechte geltend machen? Auch hierbei unterstützen wir Sie. Im Rahmen der Verwertung von Sicherungsgut stellen sich diverse insolvenzrechtliche Einzelfragen. Wir haben die Antwort für Sie!

    Gesellschafter:

    Auch dem Gesellschafter stellen sich insbesondere vor der Insolvenz des Unternehmens diverse Fragen.

    Sie fürchten um Ihr Investment? Sie haben Zahlungszusagen erteilt, die Sie widerrufen wollen? Sie haben zur Finanzierung Darlehen gewährt?

    Insbesondere der § 135 InsO birgt für Finanzierungen besondere Gefahren. Vor der Weisung der Antragstellung an den Geschäftsführer sollten Gesellschafter über etwaige Folgen der Insolvenz für sie selbst informiert sein.

    Gerne beraten wir Sie auch bei der Möglichkeit, das Unternehmen im Wege eines asset deals aus der Insolvenzmasse herauszukaufen.

    Kontakt

    Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

    Kontakt

    Ihr Ansprechpartner:

    BENJAMIN KERAMATI

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

    Telefon:
    +49 40 350 16 917
    Mail:
    benjamin.keramati@turner-legal.de
    franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)

    Ihr Ansprechpartner:

    FRANK DZIESIATY
    Rechtsanwalt

    Telefon:
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    frank.dziesiaty@turner-legal.de
    ingrid.gerull@turner-legal.de (Sekretariat)

    Ihr Ansprechpartner:

    MICHAEL HÖLSCHER
    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    michael.hoelscher@turner-legal.de
    franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)

    Ihr Ansprechpartner:

    CHRISTIAN M. SCHOLZ

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    christian.scholz@turner-legal.de
    franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)

    Ihr Ansprechpartner:

    NICOLAS KAISER

    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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    nicolas.kaiser@turner-legal.de
    franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)

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    INGMAR JARCHOW

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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    ingmar.jarchow@turner-legal.de
    franziska.grezuweit@turner-legal.de (Sekretariat)

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    PROF. DR. MARK ZEUNER

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

    Telefon:
    +49 4651 299 70 66
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    mark.zeuner@turner-legal.de
    claudia.patzek@turner-legal.de (Sekretariat)

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