TURNER Leistungen
Handelsrecht
Kaufleute unter sich. Mit dem HGB hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten geschaffen. Nicht immer leicht zu beantworten ist die Frage, ob Sie bereits Kaufmann/Kauffrau sind, die Antwort indessen elementar. Denn das Handelsrecht weicht in vielen Bereichen vom Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Die Rügepflicht des § 377 HGB ist hierfür ein Paradebeispiel.
Das Handelsrecht umfasst mitunter das Handelsvertreterrecht, den Handelsmakler, das Transportrecht, Frachtrecht und Speditionsrecht.
Insbesondere bei Streckengeschäften gelten oftmals kürzere Verjährungsfristen und der Kaufmann muss bei etwaigen Gewährleistungsrechten bzw. Schadenersatzansprüchen zeitnah tätig werden.
Auch die Wahl der Handelsfirma kann bereits Fragen aufwerfen, nicht zuletzt bei der Übernahme einer Gesellschaft unter Beibehaltung des Namens.
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